Die Europäische Union (EU)
Nach zahlreichen Erweiterungsrunden besteht die Europäische Union heute aus 27 demokratischen Mitgliedstaaten, die in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht für Frieden, Wohlstand und Freiheit zusammenarbeiten. Die Bevölkerung der EU umfasst rund eine halbe Milliarde Menschen. Die Herausforderung der EU besteht darin, den
EU-Bürgern trotz bestehender Entwicklungsunterschiede politische, wirtschaftliche und soziale Sicherheit zu ermöglichen und den Zusammenhalt zu fördern. Zur Erreichung dieser Ziele werden unterschiedliche Instrumente genutzt. Eines davon ist
der Europäische Sozialfonds.
Der Europäische Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das bedeutendste arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und die Förderung von Beschäftigung werden durch die Mittel des Europäischen Sozialfonds wirkungsvoll unterstützt.
Soziales Europa aller EU-Bürger
Der Europäische Sozialfonds ergänzt die nationalen Investitionen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsumstände aller EU-Bürger: Ziel der Europäischen Union ist es, allen EU-Bürgern eine berufliche Perspektive zu ermöglichen sowie mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Alleine für diesen Zweck stellt die Europäische Union 2007 bis 2013 dem Europäischen Sozialfonds 75 Milliarden Euro zur Verfügung.
Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts in der EU
Seit 1957 unterstützt der Europäische Sozialfonds die Mitgliedstaaten der EU dabei, die bestehenden Entwicklungsunterschiede in den Mitgliedstaaten und Regionen zu vermindern. Die Ziele des ESF stehen immer im engen Bezug zu gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen und haben sich über die Jahre den neuen Anforderungen Europas angepasst. Alle Mitgliedstaaten zahlen entsprechend Ihrer
Leistungskraft in den europäischen Haushalt ein und fördern damit den europäischen Ausgleich. Gemäß der wirtschaftlichen Leistungskraft und den wirtschaftlichen und strukturellen Defiziten unterscheidet man grundsätzlich zwei Zielregionen in Europa:
- Regionen mit dem Ziel der Konvergenz
- Regionen mit dem Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung"
Darüber hinaus wird die europäische Zusammenarbeit gefördert. Bayern partizipiert für seine Bürgerinnen und Bürger am Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" mit rund 310 Millionen Euro aus dem ESF. Insgesamt werden im Förderzeitraum 2007-2013 unter Berücksichtigung der nationalen Kofinanzierung
630 Millionen Euro in Aktionen und Maßnahmen zu Gunsten des Arbeitsmarkts und der Integration in das Erwerbsleben umgesetzt.
Die Ziele des Europäischen Sozialfonds
Ziel ist es, die Qualität der Arbeitsplätze sowie die beruflichen Fähigkeiten der Menschen zu verbessern und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen.
Die Ziele des Europäischen Sozialfonds sind in ganz Europa einheitlich durch die europäische Beschäftigungs- und Sozialpolitik geprägt, jedoch können die
Mitgliedstaaten und Regionen die Schwerpunkte für Ihre Förderbereiche selbst setzen.
ESF-Bayern 2007 – 2013: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
Bayern hat in seinem operationellen ESF-Programm drei Schwerpunkte. In diesen Be reichen werden Maßnahmen zur
- Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen
Berufliche Weiterbildung, Coaching von Existenzgründern, Chancengerechtigkeit im Erwerbsleben - Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten
Stärkung der Ausbildungsreife von Jugendlichen, Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze, Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen - Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung Qualifizierung langzeitarbeitsloser Männer und Frauen, Menschen mit Behinderung oder Migrationshintergrund gefördert.
Voraussetzungen der ESF-Förderung
ESF-Mittel werden für die Durchführung von Qualifizierungs- und Arbeitsmarktprojekten gewährt. Das Bayerische Förderprogramm besteht aus 15 unterschiedlichen
Förderaktivitäten. Die einzelnen Förderaktivitäten haben spezielle Voraussetzungen, die in den jeweiligen Förderhinweisen niedergelegt sind. Daneben gibt es allgemeingültige Projektauswahlkriterien, welche zusammen mit den Förderhinweisen bei der Antragsstellung berücksichtigt werden müssen.